Patientenverfügung
Jede medizinische Behandlung setzt die Einwilligung des Behandelten voraus. Doch was ist, wenn diese Einwilligung nicht mehr aus eigener Kraft, z.B. infolge einer Krankheit oder hohen Alters, erteilt werden kann.
Für diesen Fall hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, mit dem man vorsorglich und rechtzeitig für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festlegen kann, ob und inwieweit man in eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung einwilligt oder diese ablehnt. Dieses Instrument ist die Patientenverfügung. Sie ist für alle Beteiligten (Ärzte, Pflegekräfte, Betreuer und auch Gerichte) verbindlich, soweit in der Verfügung der Wille für eine konkrete Behandlungssituation klar erkennbar zum Ausdruck gebracht wird.
Wir bieten hierzu eine persönliche und professionelle Beratung an, um aufzuzeigen, welche Konsequenzen sich aus dem Durchführen oder Weglassen bestimmter Behandlungen ergeben. Am Ende folgt daraus eine in sich schlüssige und rechtsverbindliche Patientenverfügung. Diese sollte zur Vermeidung späterer juristischer Unklarheiten widerspruchsfrei und klar formuliert sein und idealerweise auch nicht als angekreuztes Formularblatt vorliegen.